Behandlungspflege (SGB V)
Die Behandlungspflege umfasst ausschließlich Leistungen, die zwingend einer ärztlichen Verordnung bedürfen und mit ihrer Krankenkasse abgerechnet werden.
Beispiele hierfür sind:
– Medikamente stellen und/oder verabreichen
– Wechseln von Verbänden
– Blutzuckermessung und Insulininjektionen
– Kompressionsstrümpfen an- und/oder ausziehen
– Anlegen von Orthesen
– Und vieles mehr
Um Leistungen der Behandlungspflege in Anspruch nehmen zu können benötigen Sie keine Pflegegrad (früher Pflegestufe). Um Unterstützung durch uns zu bekommen wird in den meisten Fällen durch ihren Hausarzt eine „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ ausgestellt. In dieser Verordnung wird von Ihrem Arzt genau festgelegt wie oft und in welchem Umfang Ihrer Versorgung durch uns unterstützt werden soll. Der Hausarzt wird den Bedarf mit Ihnen besprechen, um die Behandlung sicher zu stellen und sie zu unterstützen. Damit bleibt Ihnen der tägliche Weg in die Arztpraxis erspart.
Sie haben Interesse oder es sind noch Fragen offen?
Dann treten Sie gerne mit uns in Kontakt!