Pflegeberatung nach SGB XI §37.3
Pflegebedürftige Menschen, die sich entschlossen haben, ausschließlich Pflegegeld zu beziehen und keinen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, sind vom Gesetzgeber zwingend verpflichtet, Beratungseinsätze in Anspruch zu nehmen. Werden diese Beratungseinsätze (durch einen Pflegedienst) nicht in Anspruch genommen, kann die Pflegekasse ihr Recht auf Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes durchsetzen.
Was ist ein Beratungseinsatz bei häuslicher Pflege?
Sie vereinbaren einen Termin mit dem Pflegedienst. Erfahrene Fachkräfte besuchen Sie dann dort, wo die Pflege stattfindet. In der Regel in der häuslichen Umgebung des zu Pflegenden. So bekommen die Experten einen Überblick über die aktuelle Situation und können entsprechend beraten um die Versorgung sicherzustellen.
Die Pflege eines Angehörigen wird häufig in ihrem Umfang unterschätzt. Ist zum einen einiges Wissen in Bezug auf Pflegetechniken notwendig, zum anderen müssen die Pflegepersonen darüber informiert sein, welche Möglichkeiten der Entlastung möglich sind. Dazu gehören zum Beispiel Verhinderungspflege oder Pflegeschulungen.
Mit diesem Beratungseinsatz soll sichergestellt werden, dass die Pflegenden mit der Pflege nicht überfordert sind, dass ihnen Hilfestellungen aufgezeigt werden und ein Ansprechpartner bei Fragen vorhanden ist. Der Beratungseinsatz soll als beratende Hilfe und Unterstützung bei der häuslichen Pflege gesehen werden. Er hat keinen Bezug auf eine Änderung oder gar Aberkennung des Pflegegrades. Im Gegenteil! Sollte sich innerhalb des Beratungsgespräches ergeben, dass eine Höherstufung angebracht ist, werden wir Sie gerne bei der Antragstellung und Begründung begleiten.
Sie haben Interesse oder es sind noch Fragen offen?
Dann treten Sie gerne mit uns in Kontakt!