Pflegesachleistungen (SGB XI)
Innerhalb der Gesellschaft kann durch Krankheit, einen Unfall oder altersbedingt jeder pflegebedürftig werden. Kurzfristig oder langfristig lassen sind grundlegende Dinge wie zum Beispiel die Körperpflege oder die Nahrungsaufnahme nicht mehr alleine oder nur noch Teilweise in gewohntem Masse durchführen. Um trotz dieser Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen kann Sie unser Team bei diesen Dingen unterstützen.
Beispiele hierfür sind:
– Körperpflege
– An- & Auskleiden
– Hilfe bei der Nahrungs- & Flüssigkeitsaufnahme
– Zubereiten einer Mahlzeit
– Aktivierende Pflege zur Förderung der Selbstständigkeit
– Unterstützung beim Toilettengang
Um die Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen bedarf es einer Einstufung in einen Pflegegrad. Auch hierbei sind wir unterstützend für Sie da und begleiten Sie bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Selbstverständlich können Sie unsere Leistungen auch ohne Einstufung in einen Pflegegrad, als Selbstzahler, in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie gerne.
Sie haben Interesse oder es sind noch Fragen offen?
Dann treten Sie gerne mit uns in Kontakt!