Verhinderungspflege
Wenn Sie einen Angehörigen in seinem Zuhause pflegen, aber zeitweise verhindert sind, hat Ihr pflegebedürftiger Angehöriger unter Umständen Anspruch auf eine sogenannte Verhinderungspflege, kurz VHP. Die Verhinderungspflege ist eine zeitweise Vertretung der Hauptpflegeperson. In der Pflege ist sie daher auch geläufig unter den Begriffen Ersatzpflege oder Pflege-, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung.
Pflegende Angehörige brauchen auch mal Pause von der Pflege. Fehlende Auszeiten nützen weder dem Pflegenden noch dem Gepflegten. So sieht es auch der Gesetzgeber. Über die sogenannte Verhinderungspflege können sich Hauptpflegepersonen stundenweise vertreten lassen.
Die Pflege eines Verwandten oder nahen Angehörigen kann sehr anstrengend sein. Auch Beruf, Familie und Pflege miteinander zu vereinbaren, ist nicht immer einfach. Deshalb ist es wichtig, dass private Pflegepersonen die Möglichkeit bekommen, neue Kraft zu schöpfen. Auf welche Weise sie dies tun, entscheiden sie selbst.
Der Ersatz für die Pflege zuhause kann über die stundenweise Verhinderungspflege finanziert werden. Unabhängig von der Weise wie sie erfolgt, wird die in Anspruch genommene Verhinderungspflege von einem Gesamtbudget abgerechnet. Die Gründe für eine Verhinderungspflege können somit ganz unterschiedlich sein.
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